Lehnen Eltern die Veggie-Lebensweise ihrer Kinder ab oder verweigern ihre Unterstützung, geraten diese in eine hilflose Position. Wir haben für Sie zusammengefasst, was das deutsche Recht in diesem Fall vorsieht.
Jugendliche und Kinder, die sich aus eigener Überzeugung heraus für eine vegetarische oder vegane Lebensweise entschieden haben, können schnell in einen Konflikt mit ihren Eltern geraten, wenn diese eine Veggie-Lebensweise ablehnen. Verweigern Eltern ihre Unterstützung in Form eines Einkaufs vegan-vegetarischer Lebensmittel oder der Auszahlung von Taschengeld, geraten gerade junge Menschen in eine hilflose Position.
Rechtsanwalt Michael Beuger, juristischer Berater des VEBU aus der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke, klärt über die Rechtslage von Kindern und Eltern in eine solchen Situation auf.
Welche Rechte haben Eltern und Kinder?
Auf der einen Seite steht Eltern das sogenannte Erziehungsrecht – auch Elternverantwortung genannt – zu, das ihnen erlaubt, ihre Kinder weitestgehend frei von staatlichen Vorgaben zu erziehen. Auf der anderen Seite steht dem Kind ein Selbstbestimmungsrecht zu, das die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ sicherstellen soll. Auch haben Kinder Anspruch auf den sogenannten Naturalunterhalt: Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern eine Unterkunft, Nahrungsmittel, Kleidung, Unterricht und Erziehung sowie die Möglichkeit der Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen.
Dürfen Eltern ihren Kindern die Unterstützung einer ausgewogenen, vegetarischen Ernährung verweigern?
Nach der heutigen Rechtslage muss man diese Frage wohl bejahen. Die Interessen des Kindes gewichten laut Gesetz weniger als die Abwägungen der Eltern zum Wohle des Kindes. Eltern sind dazu verpflichtet, an der Persönlichkeitsentwicklung ihres Kindes mitzuwirken und dabei auch Bedürfnisse des Kindes nach selbstständigem Handeln zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung bedeutet jedoch nicht, dass sich Eltern einem Kind bei ihren Entscheidungen fügen müssen. Ist bei Konflikten keine Einigung zwischen Eltern und Kind möglich, steht die endgültige Entscheidung also den Eltern zu, solange das Wohl des Kindes durch diese Entscheidung nicht gefährdet ist.
Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes und dem Erziehungsrecht der Kinder kann daher eine Konfliktsituation entstehen. Die Entscheidung des Kindes, vegan oder vegetarisch zu leben, entspricht dem Selbstbestimmungsrecht, das entscheidend durch die verweigerte Unterstützung der Eltern eingeschränkt wird. Dabei erwartet die Eltern bislang jedoch erst dann eine rechtliche Sanktion, wenn durch die Entscheidung der Eltern das Wohl des Kindes gefährdet oder verletzt wird.
Dürfen Eltern ihre Kinder zwingen, Fleisch zu essen?
Nein. Erziehungsmaßnahmen müssen dem Schutz des Kindes dienen. Andernfalls ist dem Staat das Eingreifen gestattet. Gesetzlich sind dabei klare Grenzen gesetzt: Körperliche, geistige oder seelische Verletzungen und weitere entwürdigende Maßnahmen, die das Ehr- oder Selbstwertgefühl des Kindes verletzen, werden vom Staat nicht geduldet und dementsprechend sanktioniert.
Mir ist bislang keine gerichtliche Entscheidung bekannt, die sich mit der Frage befasst hat, ob Eltern ihre Kinder zu einer bestimmten Art der Ernährung zwingen dürfen. Allerdings fände ich es sehr spannend zu erfahren, wie ein Gericht in einer solchen Frage entscheidet.
Schließlich spielen Ernährungsfragen in der öffentlichen Wahrnehmung eine zunehmend große Rolle. Die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Probleme aus der Massentierhaltung nimmt stetig zu und damit auch die Wahrnehmung weiterer Kreise der Gesellschaft, dass es durchaus auch eine ethische Frage ist, ob man sich für eine vegane oder vegetarische Lebensweise entscheidet.
Wenn sich ein Kind aus ethischen Gründen gegen Fleischkonsum entscheidet, dann halte ich es durchaus für vorstellbar, dass ein Gericht dieser Entscheidung des Kindes Vorrang vor dem Erziehungsrecht der Eltern einräumt. Das wird aber sicherlich im Einzelfall von der Reife des Kindes sowie seiner seelischen und geistigen Entwicklung abhängen.
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht und auch der Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend die Rechte – insbesondere das Selbstbestimmungsrecht – der Kinder gestärkt. Viele Veggies empfinden das Essen von tierischen Nahrungsmitteln als unüberwindbar. Der Zwang zu einer Mischkosternährung kann somit als entwürdigende Erziehungsmaßnahme betrachtet werden.
Müssen Eltern für das vegan-vegetarische Essen ihrer Kinder bezahlen?
Nein. Der Wille des Kindes steht nicht über den wirtschaftlichen Interessen und Möglichkeiten der Eltern. Den Eltern steht es außerdem frei, selbst zu entscheiden, ob sie ihrer Unterhaltspflicht in finanzieller Form durch die Auszahlung von Taschengeld oder durch Sachleistungen nachkommen.
Ab welchem Alter dürfen Kinder regulär frei über ihre Ernährungsweise entscheiden?
Mit der Volljährigkeit erhält das Kind üblicherweise das volle Selbstbestimmungsrecht und steht nicht länger unter der Obhut seiner Eltern. Ausnahmen bilden gerichtliche Beschlüsse. Nur in extremen Ausnahmefällen ist es nach meiner Meinung denkbar, dass die Entscheidung der Eltern über die Art der Ernährung eines minderjährigen Kindes durch einen gerichtlichen Beschluss ersetzt wird.
Kann ein Kind rechtlich auf eine vegan-vegetarischen Ernährung bestehen?
Nein. Ein Kind hat bislang bis zum 18. Lebensjahr keine eigene rechtliche Möglichkeit, die Sicherstellung einer vegan-vegetarischen Ernährung und Lebensweise einzufordern oder auf Eigeninitiative ein gerichtliches Verfahren gegen seine Eltern anzustreben.
Liegen schwerwiegende und gerechtfertigte Vorwürfe gegen die Eltern vor, das Kindeswohl zu vernachlässigen, kann vor dem Familiengericht mithilfe des Jugendamtes ein Verfahren gegen die Eltern eingeleitet werden. Letztlich kann das Gericht Maßnahmen zur Unterhaltsbestimmung verordnen, sofern die Argumente des Kindes überwiegen. Jedes Urteil bleibt jedoch eine Einzelfallentscheidung. Die ethisch motivierte Entscheidung für eine Lebensfährung ist bislang nicht im Kindesrecht geregelt.
Gibt es Aussichten auf eine Gesetzesänderung?
Für die Zukunft bleibt die Erweiterung und Stärkung der Kindes- bzw. Minderjährigenrechte im Bezug auf eine ethisch motivierte Lebensführung abzuwarten. Eine solche Entscheidung könnte als Teil des Selbstbestimmungsrechts angesehen werden und dem Kind einen Rechtsanspruch auf eine vegan-vegetarische Lebensweise zugestehen.
Rechtsprechung und Gesetzgebung unterliegen einem steten Wandel. Kindern wurde bereits das Recht eingeräumt, im Alter von 14 Jahren frei über ihre Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Das Alter für das aktive Wahlrecht wurde herabgesetzt. Kinder dürfen heute mit 17 Jahren, wenn auch in Begleitung, Auto fahren. Warum soll es dann nicht auch in Zukunft einen Rechtsanspruch für Kinder, zum Beispiel ab dem 14. Lebensjahr, geben, ihre Grundentscheidungen in ethischen Fragen selbst treffen zu können?
Es bedarf sicherlich noch einiger Zeit und Aufklärung, dass eine ausgewogene vegane oder vegetarische Ernährung nicht zu einer Mangelernährung führt, sondern dem Kindeswohl dienen kann. Wenn das gelingt, halte ich die gesetzliche Einführung eines solchen Anspruchs eines Kindes für durchaus vorstellbar.
Derzeit ist eine rege Entwicklung der Kindesrechte zu beobachten. Die Debatte um religiös motivierte Beschneidungen ist beispielsweise ebenfalls noch nicht abgeschlossen und stellt den Vorrang des elterlichen Interesses in Frage. Derartige Diskussionen könnten auch in anderen Bereichen die Überarbeitung der Gesetze anstoßen. Das Bundesverfassungsgericht selbst führt an, dass sowohl das Recht des Kindes als auch das Elternrecht gesetzlich ausgestaltet und an heutige Bedürfnisse angepasst werden müsste.
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke zum Thema “Hat ein Kind ein Recht auf Mitwirkung der Eltern an seiner veganen Lebensweise?” finden Sie hier.