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Rechtliches

Artikel 4 des Grundgesetzes besagt:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Von der Zahlung der Verpflegungspauschale kann man sich daher befreien lassen. Bisher gibt es allerdings noch keine aussagekräftige Rechtsprechung zum Anspruch auf Bereitstellung von veganem oder vegetarischem Essen. Es ist hilfreich, die ethische Überzeugung möglichst detailgetreu und verständlich zu schildern.

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk ist der Ansicht, dass „die jetzige Ernährungssituation von Kindern in Deutschland im Widerspruch zum Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention“ steht und gleichzeitig das Krankenversicherungssystem belastet.

Wenden Sie sich bei Fragen gern unter [email protected] an unsere Kampagnenleiterin Kristin Höhlig.

Im Dezember 2016 erschien “Vegan im Recht – Das Handbuch für juristische Fragen des vegetarischen und veganen Lebensstils” von Ralf Müller-Amenitsch, welches ein ganzes Kapitel dem Bereich der öffentlichen Einrichtungen widmet.

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